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BVerwG, 05.09.1988 - 9 B 175.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Asylerheblichkeit einer zwangsweisen Heranziehung zum Wehrdienst und der mit einer Kriegsdienstverweigerung in Zusammenhang stehenden Sanktionen - Verschärfte Strafdrohung für Wehrdienstentziehung im Irak
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.03.1988 - 24 B 84 C. 669
- BVerwG, 05.09.1988 - 9 B 175.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85
Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1988 - 9 B 175.88
In ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, daß auch die zwangsweise Heranziehung zum Wehrdienst und die mit einer Kriegsdienstverweigerung in Zusammenhang stehenden Sanktionen, selbst wenn sie von weltanschaulich totalitären Staaten ausgehen, nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung darstellen, sondern asylerheblichen Charakter erst dann gewinnen, wenn sie zielgerichtet gegenüber bestimmten Personen eingesetzt werden, die durch die Maßnahmen z.B. gerade wegen ihrer Religion oder ihrer politischen Überzeugung getroffen werden sollen (vgl. Senatsurteil vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 54 m.w.N.). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1988 - 9 B 175.88
Die Klärung verallgemeinerungsfähiger Tatsachenfragen kann zwar die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG rechtfertigen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84]), nicht aber die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.